Verwaltungsgerichtshof
19.02.2018
Ra 2017/12/0022
GRS wie Ra 2015/12/0026 B 16. November 2015 RS 1
In seiner Beschwerde an das VwG beantragte der Revisionswerber die Einvernahme von Zeugen. Es ist davon auszugehen, dass im Wege dieser Beweisanträge ein Verhandlungsantrag gestellt wurde vergleiche E 20. November 2014, Ra 2014/07/0052).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120022.L09