Verwaltungsgerichtshof
23.10.2017
Ro 2016/04/0051
GRS wie Ra 2015/12/0026 B 16. November 2015 RS 1
In seiner Beschwerde an das VwG beantragte der Revisionswerber die Einvernahme von Zeugen. Es ist davon auszugehen, dass im Wege dieser Beweisanträge ein Verhandlungsantrag gestellt wurde vergleiche E 20. November 2014, Ra 2014/07/0052).
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016040051.J07