Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 19523 A/2016
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ro 2014/07/0102
Entscheidungsdatum
22.12.2016
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2014/07/0057 E 29. September 2016 RS 2
Stammrechtssatz
Das VwG hat den Revisionsausführungen in dem als Gegenschrift bezeichneten Schriftsatz nur entgegengehalten, es verweise auf die Ausführungen der belangten Behörde in deren Schreiben, welche ausdrücklich zum Inhalt der Gegenschrift gemacht werden würden. Schriftsatzaufwand steht für eine solche - keine Auseinandersetzung mit der Revision enthaltende - Äußerung nicht zu (vgl. B 29. April 2015, Ro 2014/13/0027).Das VwG hat den Revisionsausführungen in dem als Gegenschrift bezeichneten Schriftsatz nur entgegengehalten, es verweise auf die Ausführungen der belangten Behörde in deren Schreiben, welche ausdrücklich zum Inhalt der Gegenschrift gemacht werden würden. Schriftsatzaufwand steht für eine solche - keine Auseinandersetzung mit der Revision enthaltende - Äußerung nicht zu vergleiche B 29. April 2015, Ro 2014/13/0027).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014070102.J02
Im RIS seit
19.01.2017
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018
Dokumentnummer
JWR_2014070102_20161222J02