In der in den Erläuterungen zur WRGNov 1988 - mit dieser wurde § 117 Abs 1 neu gefaßt und § 117 Abs 4 neu eingeführt - enthaltenen (demonstrativen) Auflistung der Anwendungsfälle der sukzessiven Gerichtszuständigkeit ist die Kostenersatzverpflichtung nach § 31 Abs 3 WRG nicht angeführt. Dies allein berechtigt aber nicht zu der Annahme, § 117 WRG sei auf Kostenersatzverpflichtungen gemäß § 31 Abs 3 WRG nicht anwendbar.In der in den Erläuterungen zur WRGNov 1988 - mit dieser wurde Paragraph 117, Absatz eins, neu gefaßt und Paragraph 117, Absatz 4, neu eingeführt - enthaltenen (demonstrativen) Auflistung der Anwendungsfälle der sukzessiven Gerichtszuständigkeit ist die Kostenersatzverpflichtung nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG nicht angeführt. Dies allein berechtigt aber nicht zu der Annahme, Paragraph 117, WRG sei auf Kostenersatzverpflichtungen gemäß Paragraph 31, Absatz 3, WRG nicht anwendbar.