Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.2005

Geschäftszahl

2004/07/0040

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/07/0081 B 12. November 1991 VwSlg 13528 A/1991 RS 1 (hier im Zusammenhang mit Paragraph 50, Absatz 3, WRG)

Stammrechtssatz

In der in den Erläuterungen zur WRGNov 1988 - mit dieser wurde Paragraph 117, Absatz eins, neu gefaßt und Paragraph 117, Absatz 4, neu eingeführt - enthaltenen (demonstrativen) Auflistung der Anwendungsfälle der sukzessiven Gerichtszuständigkeit ist die Kostenersatzverpflichtung nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG nicht angeführt. Dies allein berechtigt aber nicht zu der Annahme, Paragraph 117, WRG sei auf Kostenersatzverpflichtungen gemäß Paragraph 31, Absatz 3, WRG nicht anwendbar.