Weist ein Schriftstück nicht zumindest eine Genehmigung iSd § 18 Abs 2 zweiter Satz AVG auf, so ist dieser Mangel auch durch die Beglaubigung iSd § 18 Abs 4 zweiter und letzter Satz AVG nicht sanierbar.Weist ein Schriftstück nicht zumindest eine Genehmigung iSd Paragraph 18, Absatz 2, zweiter Satz AVG auf, so ist dieser Mangel auch durch die Beglaubigung iSd Paragraph 18, Absatz 4, zweiter und letzter Satz AVG nicht sanierbar.