Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1997

Geschäftszahl

95/20/0715

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/06 95/20/0019 3

Stammrechtssatz

Weist ein Schriftstück nicht zumindest eine Genehmigung iSd Paragraph 18, Absatz 2, zweiter Satz AVG auf, so ist dieser Mangel auch durch die Beglaubigung iSd Paragraph 18, Absatz 4, zweiter und letzter Satz AVG nicht sanierbar.