Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.02.1996

Geschäftszahl

95/20/0019

Rechtssatz

Weist ein Schriftstück nicht zumindest eine Genehmigung iSd Paragraph 18, Absatz 2, zweiter Satz AVG auf, so ist dieser Mangel auch durch die Beglaubigung iSd Paragraph 18, Absatz 4, zweiter und letzter Satz AVG nicht sanierbar.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

95/20/0375 E 11. Dezember 1997