Verwaltungsgerichtshof
06.02.1996
95/20/0019
Weist ein Schriftstück nicht zumindest eine Genehmigung iSd Paragraph 18, Absatz 2, zweiter Satz AVG auf, so ist dieser Mangel auch durch die Beglaubigung iSd Paragraph 18, Absatz 4, zweiter und letzter Satz AVG nicht sanierbar.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/20/0375 E 11. Dezember 1997