Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2002

Geschäftszahl

2002/12/0264

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/20/0019 E 6. Februar 1996 RS 3

Stammrechtssatz

Weist ein Schriftstück nicht zumindest eine Genehmigung iSd Paragraph 18, Absatz 2, zweiter Satz AVG auf, so ist dieser Mangel auch durch die Beglaubigung iSd Paragraph 18, Absatz 4, zweiter und letzter Satz AVG nicht sanierbar.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/12/0265