Verwaltungsgerichtshof
11.12.2002
2002/12/0264
GRS wie 95/20/0019 E 6. Februar 1996 RS 3
Weist ein Schriftstück nicht zumindest eine Genehmigung iSd Paragraph 18, Absatz 2, zweiter Satz AVG auf, so ist dieser Mangel auch durch die Beglaubigung iSd Paragraph 18, Absatz 4, zweiter und letzter Satz AVG nicht sanierbar.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/12/0265