Wurde dem Beamten vor dem 1.1.1995 die schriftliche Verständigung über seine beabsichtigte Versetzung iSd § 38 Abs 4 BDG 1979 (alte Fassung) zugestellt, so findet das BDG 1979 idF vor dem BesoldungsreformG Anwendung, weil mit dieser Verständigung bereits das Versetzungsverfahren eingeleitet worden ist.Wurde dem Beamten vor dem 1.1.1995 die schriftliche Verständigung über seine beabsichtigte Versetzung iSd Paragraph 38, Absatz 4, BDG 1979 (alte Fassung) zugestellt, so findet das BDG 1979 in der Fassung vor dem BesoldungsreformG Anwendung, weil mit dieser Verständigung bereits das Versetzungsverfahren eingeleitet worden ist.