(10)Absatz 10,Für die Ermittlung, ob eine Überstellung von Amts wegen zulässig ist, werden die Verwendungsgruppen aller Besoldungsgruppen wie folgt zusammengefasst:
Verwendungsgruppe „Höherer Dienst“ und vergleichbare Verwendungen;
Verwendungsgruppe „Gehobener Dienst“ und vergleichbare Verwendungen;
Verwendungsgruppe „Fachdienst“ und vergleichbare Verwendungen;
Verwendungsgruppe „Qualifizierter mittlerer Dienst“ und vergleichbare Verwendungen;
Verwendungsgruppe „Mittlerer Dienst“ und vergleichbare Verwendungen;
Verwendungsgruppen „Qualifizierter Hilfsdienst“ und „Hilfsdienst“ und vergleichbare Verwendungen.
Eine Überstellung kann von Amts wegen entweder in eine Verwendungsgruppe, die der gleichen Ziffer wie die aktuelle Verwendungsgruppe der Beamtin oder des Beamten zuzuordnen ist, oder in eine Verwendungsgruppe, die einer der Bezeichnung nach niedrigeren Ziffer als die aktuelle Verwendungsgruppe der Beamtin oder des Beamten zuzuordnen ist, erfolgen.