Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2001

Geschäftszahl

96/12/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/12/0122 E 6. September 1995 VwSlg 14313 A/1995 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde dem Beamten vor dem 1.1.1995 die schriftliche Verständigung über seine beabsichtigte Versetzung iSd Paragraph 38, Absatz 4, BDG 1979 (alte Fassung) zugestellt, so findet das BDG 1979 in der Fassung vor dem BesoldungsreformG Anwendung, weil mit dieser Verständigung bereits das Versetzungsverfahren eingeleitet worden ist.