Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
95/12/0175
Entscheidungsdatum
08.11.1995
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/12/0192
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/18/0349 E 4. Juli 1986 RS 1
Stammrechtssatz
Weder die bloße Kenntnisnahme eines Straferkenntnisses noch die private Anfertigung einer Fotokopie davon bewirkt, dass das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 Abs 1 ZustellG tatsächlich zugekommen ist.Weder die bloße Kenntnisnahme eines Straferkenntnisses noch die private Anfertigung einer Fotokopie davon bewirkt, dass das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, ZustellG tatsächlich zugekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995120175.X04
Im RIS seit
03.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2012
Dokumentnummer
JWR_1995120175_19951108X04