Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14331 A/1995
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
94/17/0427
Entscheidungsdatum
28.09.1995
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Beachte
Siehe jedoch:
86/11/0145 E VS 25. März 1987 VwSlg 12429 A/1987; Verstärkung
gemäß §13 Abs1 Z1 VwGG nicht erforderlich, da Rechtslage vor
Einführung der UVS und daher zur Frage
der Zuständigkeit dieser
Behörden nach § 36 Abs. 2 AVG 1991 keine ausdrückliche Aussage.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/07 93/16/0145 4
Stammrechtssatz
Wenn auch den Gesetzesmaterialien keine selbständige normative Kraft zukommt, so sind sie doch für die Ermittlung der Absicht des Gesetzgebers bedeutsam. Die Gesetzesmaterialien sind nur dann zur Auslegung eines Gesetzes heranzuziehen, wenn der Wortlaut des Gesetzes selbst zu Zweifeln über seinen Inhalt
Anlaß gibt (Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0066).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut
des Gesetzes VwRallg3/2/1
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der
wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung
Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994170427.X06
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2010
Dokumentnummer
JWR_1994170427_19950928X06