Personalmaßnahmen, die Organisationseinheiten innerhalb ein und derselben Dienststelle (hier: BMLF) betreffen, können schon begrifflich weder Versetzung noch Dienstzuteilung sein.
Personalmaßnahmen, die Organisationseinheiten innerhalb ein und
derselben Dienststelle (hier: BMLF) betreffen, können schon
begrifflich weder Versetzung noch Dienstzuteilung sein.