Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1994

Geschäftszahl

93/12/0068

Rechtssatz

Personalmaßnahmen, die Organisationseinheiten innerhalb ein und derselben Dienststelle (hier: BMLF) betreffen, können schon begrifflich weder Versetzung noch Dienstzuteilung sein.