Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
95/02/0072
Entscheidungsdatum
07.04.1995
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/02/0073
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/05/15 90/02/0204 5
Stammrechtssatz
Ein angebliches (längeres) Wohlverhalten des Besch nach der Straftat war schon deshalb nicht strafmildernd zu berücksichtigen, weil hiefür ein Zeitraum von ungefähr zwei Jahren nicht genügt (Hinweis E 28.9.1988, 88/02/0108).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Erschwerende und mildernde Umstände Diverses
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995020072.X01
Dokumentnummer
JWR_1995020072_19950407X01