Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
92/12/0085
Entscheidungsdatum
23.06.1993
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt:
am 23.6.1993 92/12/0087, 92/12/0102
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/12/0208 1
Stammrechtssatz
Die durch organisatorische Änderung notwendig gewordene Auflösung der bisherigen Dienststelle des Beamten begründet schon an sich ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung des Beamten zu anderen Dienststellen (Hinweis E 26.5.1977, 254/77). An dieser für den gesamten Dienstrechtsbereich geltenden Rechtslage kann auch die Ausnahmebestimmung des § 205 BDG 1979 nichts ändern.Die durch organisatorische Änderung notwendig gewordene Auflösung der bisherigen Dienststelle des Beamten begründet schon an sich ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung des Beamten zu anderen Dienststellen (Hinweis E 26.5.1977, 254/77). An dieser für den gesamten Dienstrechtsbereich geltenden Rechtslage kann auch die Ausnahmebestimmung des Paragraph 205, BDG 1979 nichts ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120085.X02
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009
Dokumentnummer
JWR_1992120085_19930623X02