Verwaltungsgerichtshof
25.01.1995
94/12/0284
GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/12/0208 1
Die durch organisatorische Änderung notwendig gewordene Auflösung der bisherigen Dienststelle des Beamten begründet schon an sich ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung des Beamten zu anderen Dienststellen (Hinweis E 26. 5.1977, 254/77). An dieser für den gesamten Dienstrechtsbereich geltenden Rechtslage kann auch die Ausnahmebestimmung des Paragraph 205, BDG 1979 nichts ändern.