Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1993

Geschäftszahl

92/12/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/12/0208 1

Stammrechtssatz

Die durch organisatorische Änderung notwendig gewordene Auflösung der bisherigen Dienststelle des Beamten begründet schon an sich ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung des Beamten zu anderen Dienststellen (Hinweis E 26.5.1977, 254/77). An dieser für den gesamten Dienstrechtsbereich geltenden Rechtslage kann auch die Ausnahmebestimmung des Paragraph 205, BDG 1979 nichts ändern.

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt:

am 23.6.1993 92/12/0087, 92/12/0102