Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0302/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

0302/64

Entscheidungsdatum

09.03.1965

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Aus der Tatsache, dass Paragraph 6, VStG keine Bestimmungen über die Beweisführung enthält, folgt nicht, dass der Beschuldigte nicht verhalten sein könnte, einen Beweis für den von ihm geltend gemachten Notstand anzubieten, und liegt es an ihm, den behaupteten Notstand zu beweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964000302.X04

Im RIS seit

22.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1964000302_19650309X04

Rechtssatz für 84/02/0294

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

84/02/0294

Entscheidungsdatum

28.02.1985

Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0302/64 E 9. März 1965 RS 4

Stammrechtssatz

Aus der Tatsache, dass Paragraph 6, VStG keine Bestimmungen über die Beweisführung enthält, folgt nicht, dass der Beschuldigte nicht verhalten sein könnte, einen Beweis für den von ihm geltend gemachten Notstand anzubieten, und liegt es an ihm, den behaupteten Notstand zu beweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984020294.X06

Im RIS seit

28.02.1985

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2023

Dokumentnummer

JWR_1984020294_19850228X06