Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0551/75
Entscheidungsdatum
15.09.1975
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2297/59 E VS 21. Mai 1962 VwSlg 5804 A/1962 RS 3
(Da die Beteiligung mehrerer Bedingungen am Tode nicht messbar
ist, lässt sie sich auch nicht durch einen Prozentsatz ausdrücken,
sondern ist vielmehr aus dem biologischen Gewebe heraus zu
begründen).
Stammrechtssatz
Nicht jede "conditio sine qua non" ist eine wesentliche Bedingung. Nur eine wirkende conditio sine qua non - nicht also eine bloße Voraussetzung oder ein Umstand der Zeit und des Ortes - kann eine wesentliche Bedingung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1975000551.X02
Dokumentnummer
JWR_1975000551_19750915X02