Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1967

Geschäftszahl

0882/67

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2297/59 E VS 21. Mai 1962 VwSlg 5804 A/1962 RS 3

Stammrechtssatz

Nicht jede "conditio sine qua non" ist eine wesentliche Bedingung. Nur eine wirkende conditio sine qua non - nicht also eine bloße Voraussetzung oder ein Umstand der Zeit und des Ortes - kann eine wesentliche Bedingung sein.