Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.1973

Geschäftszahl

1449/72

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2297/59 E VS 21. Mai 1962 VwSlg 5804 A/1962 RS 3 (hier: als Ursache im Rechtssinn hat nur eine wesentliche Bedingung zu gelten)

Stammrechtssatz

Nicht jede "conditio sine qua non" ist eine wesentliche Bedingung. Nur eine wirkende conditio sine qua non - nicht also eine bloße Voraussetzung oder ein Umstand der Zeit und des Ortes - kann eine wesentliche Bedingung sein.