Verwaltungsgerichtshof
05.03.1973
1449/72
GRS wie 2297/59 E VS 21. Mai 1962 VwSlg 5804 A/1962 RS 3 (hier: als Ursache im Rechtssinn hat nur eine wesentliche Bedingung zu gelten)
Nicht jede "conditio sine qua non" ist eine wesentliche Bedingung. Nur eine wirkende conditio sine qua non - nicht also eine bloße Voraussetzung oder ein Umstand der Zeit und des Ortes - kann eine wesentliche Bedingung sein.