Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1962

Geschäftszahl

2297/59

Rechtssatz

Nicht jede "conditio sine qua non" ist eine wesentliche Bedingung. Nur eine wirkende conditio sine qua non - nicht also eine bloße Voraussetzung oder ein Umstand der Zeit und des Ortes - kann eine wesentliche Bedingung sein.