Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1955/73

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8613 A/1974

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

1955/73

Entscheidungsdatum

15.05.1974

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, muß so bestimmt gefaßt werden, daß nötigenfalls die Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist. Diesem Zweck dient auch die - im Beschwerdefall auf Paragraph 59, Absatz 2, AVG gestützte - Bestimmung einer Frist zur Ausführung einer Leistung.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001955.X05

Im RIS seit

15.05.1974

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2013

Dokumentnummer

JWR_1973001955_19740515X05

Rechtssatz für 84/06/0080

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 11494 A/1984

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

84/06/0080

Entscheidungsdatum

05.07.1984

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1955/73 E 15. Mai 1974 VwSlg 8613 A/1974 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, muß so bestimmt gefaßt werden, daß nötigenfalls die Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist. Diesem Zweck dient auch die - im Beschwerdefall auf Paragraph 59, Absatz 2, AVG gestützte - Bestimmung einer Frist zur Ausführung einer Leistung.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984060080.X04

Im RIS seit

05.10.2004

Dokumentnummer

JWR_1984060080_19840705X04

Rechtssatz für 87/10/0010

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

87/10/0010

Entscheidungsdatum

23.11.1987

Index

Naturschutz Landschaftsschutz Umweltschutz
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1955/73 E 15. Mai 1974 VwSlg 8613 A/1974 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, muß so bestimmt gefaßt werden, daß nötigenfalls die Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist. Diesem Zweck dient auch die - im Beschwerdefall auf Paragraph 59, Absatz 2, AVG gestützte - Bestimmung einer Frist zur Ausführung einer Leistung.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100010.X06

Im RIS seit

13.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2020

Dokumentnummer

JWR_1987100010_19871123X06

Rechtssatz für 88/10/0065

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

88/10/0065

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1974/05/15 1955/73 5

Stammrechtssatz

Ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, muß so bestimmt gefaßt werden, daß nötigenfalls die Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist. Diesem Zweck dient auch die - im Beschwerdefall auf Paragraph 59, Absatz 2, AVG gestützte - Bestimmung einer Frist zur Ausführung einer Leistung.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100065.X07

Im RIS seit

21.09.1988

Dokumentnummer

JWR_1988100065_19880921X07