Ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides macht den Bescheid inhaltlich rechtswidrig.
Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt nach rechtswidrig.
Für Schriftsätze, die in Beantwortung einer Anfrage des VwGH ergehen, gebührt nicht der Ersatz eines eigenen Schriftsatzaufwandes.
Stempelgebühren sind für vom VwGH verlangte Schriftsätze zuzusprechen, auch wenn für deren Erstattung eine Frist nicht gesetzt wurde.