Der strafbare Tatbestand des § 3 der 1. BazAV wird dadurch verwirklicht, daß die im § 2 der 1. BazAV angeführten Personen von den verantwortlichen Leitern der im § 1 dieser Verordnung aufgezählten Betriebe und Unternehmungen zu den im § 1 BazAG umschriebenen Beschäftigungen entweder neu aufgenommen oder erstmalig herangezogen werden, ohne daß diese durch ein vom zuständigen Amtsarzt ausgestelltes amtsärztliches Zeugnis, dessen Ausstellungszeitpunkt nicht mehr als 4 Wochen vor dem Beginn der Beschäftigung zurückliegen darf, nachweisen können, daß gegen ihre erstmalige Beschäftigung keine Bedenken obwalten. (Hinweis auf E vom 23.3.1971, 0521/70, VwSlg 7993 A/1971)Der strafbare Tatbestand des Paragraph 3, der 1. BazAV wird dadurch verwirklicht, daß die im Paragraph 2, der 1. BazAV angeführten Personen von den verantwortlichen Leitern der im Paragraph eins, dieser Verordnung aufgezählten Betriebe und Unternehmungen zu den im Paragraph eins, BazAG umschriebenen Beschäftigungen entweder neu aufgenommen oder erstmalig herangezogen werden, ohne daß diese durch ein vom zuständigen Amtsarzt ausgestelltes amtsärztliches Zeugnis, dessen Ausstellungszeitpunkt nicht mehr als 4 Wochen vor dem Beginn der Beschäftigung zurückliegen darf, nachweisen können, daß gegen ihre erstmalige Beschäftigung keine Bedenken obwalten. (Hinweis auf E vom 23.3.1971, 0521/70, VwSlg 7993 A/1971)