Verwaltungsgerichtshof
01.10.1974
0780/74
Die "zu wiederholende amtsärztliche Untersuchung" im Sinne des Paragraph 2, BazAG und die "Wiederholungsuntersuchung" im Sinne des Paragraph 4, der 2. BazAV sind als Untersuchungen im vorstehenden Sinn zu verstehen.