Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.10.1974

Geschäftszahl

0780/74

Rechtssatz

Die "zu wiederholende amtsärztliche Untersuchung" im Sinne des Paragraph 2, BazAG und die "Wiederholungsuntersuchung" im Sinne des Paragraph 4, der 2. BazAV sind als Untersuchungen im vorstehenden Sinn zu verstehen.