Verwaltungsgerichtshof
01.10.1974
0780/74
Werden zu den genannten Tätigkeiten in den genannten Betrieben Personen weiterverwendet, bei denen die erforderlichen Untersuchungen laut dem amtsärztlichen Zeugnis länger als 1 Jahr zurückliegen, ist der strafbare Tatbestand der Übertretung des Paragraph 3, der 1. BazAV im Zusammenhang mit Paragraph 4, der 2. BazAV erfüllt.