Erneuerung von Wohnraum die Durchführung von Energiespar-, Erhaltungs- oder Verbesserungsmaßnahmen; ausgenommen sind Maßnahmen, die ausschließlich der Anhebung des Wohnkomforts dienen, Maler- und Tapeziererarbeiten, soferne diese nicht durch eine andere Erneuerungsmaßnahme veranlaßt werden, sowie der Einbau von Möbeln und Haushaltsgeräten;