Das Vorzugsrecht iSd § 29 TabMG 1996 bedeutet keinen Ausschluss nicht vorzugsberechtigter Bieter von der Teilnahme an der Ausschreibung, sondern lediglich eine Bevorzugung von vorzugsberechtigten Personen iSd § 29 Abs. 3 TabMG 1996 bei der Vergabe des ausgeschriebenen Tabakfachgeschäftes.Das Vorzugsrecht iSd Paragraph 29, TabMG 1996 bedeutet keinen Ausschluss nicht vorzugsberechtigter Bieter von der Teilnahme an der Ausschreibung, sondern lediglich eine Bevorzugung von vorzugsberechtigten Personen iSd Paragraph 29, Absatz 3, TabMG 1996 bei der Vergabe des ausgeschriebenen Tabakfachgeschäftes.