Die zwischen Geschäftsführern mündlich vereinbarte Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs. 2 VStG ist aufgrund der für die Bestellung bestehenden Formfreiheit grundsätzlich zulässig.Die zwischen Geschäftsführern mündlich vereinbarte Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gemäß Paragraph 9, Absatz 2, VStG ist aufgrund der für die Bestellung bestehenden Formfreiheit grundsätzlich zulässig.