Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/02/0148

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/02/0149

Rechtssatz

Die zwischen Geschäftsführern mündlich vereinbarte Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gemäß Paragraph 9, Absatz 2, VStG ist aufgrund der für die Bestellung bestehenden Formfreiheit grundsätzlich zulässig.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023020148.L03