Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17123 A/2007
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2005/05/0313
Entscheidungsdatum
20.02.2007
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/05/0094 E 7. September 2004 RS 1
Stammrechtssatz
Da die Gesetze keineswegs immer ausdrücklich sagen, ob jemand einen "Rechtsanspruch" oder ein "rechtliches Interesse " und damit Parteistellung hat, muss dies durch Auslegung festgestellt werden. Antoniolli-Koja (Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage, 291) verweisen auf die in der Lehre und Rechtsprechung entwickelte Formel: "Parteien sind alle Personen, deren rechtliche Stellung durch das Ergebnis eines von der Verwaltungsbehörde abzuführenden Verfahrens tangiert werden kann, deren Rechtsstellung also von diesem Verfahren abhängig ist". Abzustellen ist auf die Möglichkeit der Rechtsverletzung, auf die mögliche unmittelbare Beeinträchtigung der Rechtssphäre der Person (hg. Erkenntnis vom 18. April 1994, Zl. 92/03/0259).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen
Rechtspersönlichkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005050313.X02
Im RIS seit
23.03.2007
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011
Dokumentnummer
JWR_2005050313_20070220X02