Der Begriff der Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG Der Begriff der Vertrauenswürdigkeit iSd Paragraph 109, Absatz eins, Litera b, KFG
ist viel umfassender als die in § 109 Abs 1 lit g KFG genannten ist viel umfassender als die in Paragraph 109, Absatz eins, Litera g, KFG genannten
Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung.
Es kommt allein darauf an, daß durch das Verhalten des
Antragstellers ein ordnungsgemäßer Betrieb seiner Fahrschule
iSd Gesetzes (§ 113 Abs 1 KFG) gewährleistet ist.iSd Gesetzes (Paragraph 113, Absatz eins, KFG) gewährleistet ist.