Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1992

Geschäftszahl

91/11/0132

Rechtssatz

Der Begriff der Vertrauenswürdigkeit iSd Paragraph 109, Absatz eins, Litera b, KFG ist viel umfassender als die in Paragraph 109, Absatz eins, Litera g, KFG genannten Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung. Es kommt allein darauf an, daß durch das Verhalten des Antragstellers ein ordnungsgemäßer Betrieb seiner Fahrschule iSd Gesetzes (Paragraph 113, Absatz eins, KFG) gewährleistet ist.