Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2024

Geschäftszahl

Ra 2022/11/0014

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/11/0132 E 19. Mai 1992 RS 2

Stammrechtssatz

Der Begriff der Vertrauenswürdigkeit iSd Paragraph 109, Absatz eins, Litera b, KFG

ist viel umfassender als die in Paragraph 109, Absatz eins, Litera g, KFG genannten

Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung.

Es kommt allein darauf an, daß durch das Verhalten des

Antragstellers ein ordnungsgemäßer Betrieb seiner Fahrschule

iSd Gesetzes (Paragraph 113, Absatz eins, KFG) gewährleistet ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022110014.L05