Verwaltungsgerichtshof
22.04.2024
Ra 2022/11/0014
GRS wie 91/11/0132 E 19. Mai 1992 RS 2
Der Begriff der Vertrauenswürdigkeit iSd Paragraph 109, Absatz eins, Litera b, KFG
ist viel umfassender als die in Paragraph 109, Absatz eins, Litera g, KFG genannten
Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrschulbewilligung.
Es kommt allein darauf an, daß durch das Verhalten des
Antragstellers ein ordnungsgemäßer Betrieb seiner Fahrschule
iSd Gesetzes (Paragraph 113, Absatz eins, KFG) gewährleistet ist.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022110014.L05