War die Deutung des Beschwerdeinhalts durch das VwG zumindest vertretbar, steht dies der Zulässigkeit der Revision jedenfalls entgegen (vgl. VwGH 18.12.2020, Ra 2019/08/0181).War die Deutung des Beschwerdeinhalts durch das VwG zumindest vertretbar, steht dies der Zulässigkeit der Revision jedenfalls entgegen vergleiche VwGH 18.12.2020, Ra 2019/08/0181).