Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2021/09/0032

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

Ro 2021/09/0032

Entscheidungsdatum

12.12.2022

Index

64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Rechtssatz

Das Disziplinarverfahren nach dem RStDG wird amtswegig aufgrund der Erstattung einer Disziplinaranzeige geführt. In der Phase der Vorerhebungen - sohin vor der Beschlussfassung über die Einleitung der Disziplinaruntersuchung - besteht noch kein Disziplinarverfahren gegen einen Beschuldigten vergleiche VwGH 26.6.2019, So 2019/03/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021090032.J10

Im RIS seit

23.01.2023

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2023

Dokumentnummer

JWR_2021090032_20221212J06