Verwaltungsgerichtshof
12.12.2022
Ro 2021/09/0032
Das Disziplinarverfahren nach dem RStDG wird amtswegig aufgrund der Erstattung einer Disziplinaranzeige geführt. In der Phase der Vorerhebungen - sohin vor der Beschlussfassung über die Einleitung der Disziplinaruntersuchung - besteht noch kein Disziplinarverfahren gegen einen Beschuldigten vergleiche VwGH 26.6.2019, So 2019/03/0001).
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021090032.J10