Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/12/0127

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

89/12/0127

Entscheidungsdatum

25.09.1989

Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Rechtssatz

Eine qualifizierte Verwendungsänderung eines Personalvertreters gemäß Paragraph 40, Absatz 2, BDG ist nicht schon deshalb im Hinblick auf Paragraph 27, PVG unzulässig, weil es sich um eine einer Versetzung gleich zu haltende Maßnahme handelt. Paragraph 27, PVG spricht ausdrücklich von einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle. Der solcherart zum Ausdruck gebrachte Schutzzweck des Paragraph 27, PVG wird aber durch eine qualifizierte Verwendungsänderung nicht berührt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120127.X01

Im RIS seit

02.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2021

Dokumentnummer

JWR_1989120127_19890925X01

Rechtssatz für Ro 2020/12/0004

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

10

Geschäftszahl

Ro 2020/12/0004

Entscheidungsdatum

09.03.2022

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/12/0127 E 25. September 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Eine qualifizierte Verwendungsänderung eines Personalvertreters gemäß Paragraph 40, Absatz 2, BDG ist nicht schon deshalb im Hinblick auf Paragraph 27, PVG unzulässig, weil es sich um eine einer Versetzung gleich zu haltende Maßnahme handelt. Paragraph 27, PVG spricht ausdrücklich von einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle. Der solcherart zum Ausdruck gebrachte Schutzzweck des Paragraph 27, PVG wird aber durch eine qualifizierte Verwendungsänderung nicht berührt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020120004.J09

Im RIS seit

21.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022

Dokumentnummer

JWR_2020120004_20220309J10