Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2022

Geschäftszahl

Ro 2020/12/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/12/0127 E 25. September 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Eine qualifizierte Verwendungsänderung eines Personalvertreters gemäß Paragraph 40, Absatz 2, BDG ist nicht schon deshalb im Hinblick auf Paragraph 27, PVG unzulässig, weil es sich um eine einer Versetzung gleich zu haltende Maßnahme handelt. Paragraph 27, PVG spricht ausdrücklich von einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle. Der solcherart zum Ausdruck gebrachte Schutzzweck des Paragraph 27, PVG wird aber durch eine qualifizierte Verwendungsänderung nicht berührt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020120004.J09