Haben mehrere Antragsteller in einem Schriftsatz einen Fristsetzungsantrag gestellt, ist in sinngemäßer Anwendung des § 52 Abs. 1 VwGG jedem Antragsteller der Aufwandersatz zuzusprechen.Haben mehrere Antragsteller in einem Schriftsatz einen Fristsetzungsantrag gestellt, ist in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 52, Absatz eins, VwGG jedem Antragsteller der Aufwandersatz zuzusprechen.