Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2017

Geschäftszahl

Fr 2017/21/0001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Fr 2014/01/0057 B 3. März 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Haben mehrere Antragsteller in einem Schriftsatz einen Fristsetzungsantrag gestellt, ist in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 52, Absatz eins, VwGG jedem Antragsteller der Aufwandersatz zuzusprechen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Fr 2017/21/0002

Fr 2017/21/0004

Fr 2017/21/0003