Verwaltungsgerichtshof
03.03.2015
Fr 2014/01/0057
Haben mehrere Antragsteller in einem Schriftsatz einen Fristsetzungsantrag gestellt, ist in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 52, Absatz eins, VwGG jedem Antragsteller der Aufwandersatz zuzusprechen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Fr 2014/01/0059
Fr 2014/01/0058