Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2021/08/0142
Entscheidungsdatum
17.10.2023
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
VwGVG 2014 §24
VwGVG 2014 §28 Abs3
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2021/08/0131 E 17.10.2023
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/08/0171 E 27. Jänner 2016 RS 2 (hier ohne den letzten Satz)
Stammrechtssatz
Im Rahmen der Verhandlung kann sich herausstellen, dass die noch fehlenden Ermittlungen einen Umfang erreichen, der eine Behebung und Zurückverweisung erlaubt. Es trifft daher nicht zu, dass es "bereits an sich widersprüchlich" sei, eine mündliche Verhandlung durchzuführen und danach die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides zurückzuverweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021080142.L01
Im RIS seit
05.12.2023
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2024
Dokumentnummer
JWR_2021080142_20231017L01