Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/08/0142

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2021/08/0131 E 17.10.2023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/08/0171 E 27. Jänner 2016 RS 2 (hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Im Rahmen der Verhandlung kann sich herausstellen, dass die noch fehlenden Ermittlungen einen Umfang erreichen, der eine Behebung und Zurückverweisung erlaubt. Es trifft daher nicht zu, dass es "bereits an sich widersprüchlich" sei, eine mündliche Verhandlung durchzuführen und danach die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides zurückzuverweisen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021080142.L01