Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2016/12/0061
Entscheidungsdatum
27.04.2017
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2017/12/0027 B 27. April 2017
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/12/0082 E 20. Mai 2009 VwSlg 17704 A/2009 RS 6
Stammrechtssatz
Für den auf einen neuen Arbeitsplatz versetzten Beamten muss erkennbar sein (Arbeitsplatzbeschreibung oder Schulungs- und Entwicklungskonzepte etc.), mit welchen Pflichten sein neuer Arbeitsplatz verbunden ist. Eine solche Erkennbarkeit des konkreten Umfanges der Dienstpflichten ist bei einer (wenn auch wechselweisen) Betrauung mit sämtlichen Arbeitsplätzen einer Verwendungsgruppe keinesfalls gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016120061.L04
Im RIS seit
01.06.2017
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2019
Dokumentnummer
JWR_2016120061_20170427L04