Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0061

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/12/0082 E 20. Mai 2009 VwSlg 17704 A/2009 RS 6

Stammrechtssatz

Für den auf einen neuen Arbeitsplatz versetzten Beamten muss erkennbar sein (Arbeitsplatzbeschreibung oder Schulungs- und Entwicklungskonzepte etc.), mit welchen Pflichten sein neuer Arbeitsplatz verbunden ist. Eine solche Erkennbarkeit des konkreten Umfanges der Dienstpflichten ist bei einer (wenn auch wechselweisen) Betrauung mit sämtlichen Arbeitsplätzen einer Verwendungsgruppe keinesfalls gegeben.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2017/12/0027 B 27. April 2017

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016120061.L04